Interview
„Doppelt profitieren“
Hubert Reisacher, stellvertretender Direktor der Baden-Württembergischen Bank in Memmingen, zeigt den Weg zu Mitteln aus dem ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm auf.

Herr Reisacher, fragen Ihre Kunden bei Finanzierungsgesprächen bewusst nach Mitteln aus dem ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm?
Das kommt eher selten vor. Viel häufiger plant ein Unternehmer eine Investition, die teilweise oder komplett dem Umweltschutz dient. Wir klären dann mit ihm, was er genau plant, inwiefern er den Energiesparaspekt berücksichtigt und weisen ihn dann darauf hin, dass er unter Umständen günstige Mittel aus dem ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm beantragen kann. Manchmal können Unternehmer so bereits durch geringe Änderungen beim Investitionsvorhaben in den Genuss der günstigen Förderdarlehen kommen.
Viele Unternehmer wissen also beim Erstgespräch noch gar nichts vom günstigen Kredit?
Die Unternehmer wissen zwar, dass es eine Vielzahl von Förderprogrammen für Investitionen gibt. Die genauen Details und Möglichkeiten kennen sie häufig aber nicht. Vor einiger Zeit etwa wollte ein Unternehmen seinen Standort verlagern. Wir haben dem Unternehmer dann vorgeschlagen, besonders energiesparende Hallen zu bauen. Davon profitiert er jetzt in doppelter Hinsicht: Zum einen hat er den günstigen Zinssatz bekommen, zum anderen spart er Energie und somit weitere Kosten.
Wie findet ein Unternehmer heraus, ob sein Vorhaben förderfähig ist?
Er sollte einen Energieberater oder einen dafür ausgebildeten Architekten engagieren, der Schwachstellen bei der Energieverwendung beleuchtet und gegebenenfalls konkrete Verbesserungen vorschlägt. Die Kosten für solch eine Beratung sind überschaubar, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen. Diese bekommen nämlich von der KfW einen Zuschuss zu den Kosten für das Beraterhonorar.

Wie geht es dann weiter?
Wenn wir wissen, ob das Vorhaben förderfähig ist, läuft der weitere Antragsweg recht problemlos. Der Unternehmer benötigt die allgemeinen Unterlagen für einen Kreditantrag, also eine Kostenaufstellung und einen Finanzierungsplan. Hinzu kommen Unterlagen zur Bonität, etwa der Jahresabschluss, sowie Nachweise über Sicherheiten, Verkehrswertgutachten zu Grundstücken zum Beispiel. Zudem muss ein Sachverständiger bestätigen, dass die geforderten Einsparungswerte erreicht werden.
Und dann kann der Antrag ausgefüllt werden?
Genau. Wenn all diese Unterlagen vorliegen, füllen wir gemeinsam mit dem Unternehmer den Antrag aus und leiten ihn an die KfW und an unsere interne Prüfung weiter. Sobald beide Seiten den Kredit freigegeben haben, können wir den Darlehensvertrag dem Unternehmer zur Unterschrift vorlegen.
Wann muss der Unternehmer seinen Antrag stellen?
Der Antrag sollte bereits vor Beginn des Vorhabens gestellt und genehmigt werden. In Ausnahmefällen sind Anträge auch später möglich – allerdings nur unter zwei Voraussetzungen: Der Kreditnehmer sollte vorher schon mit seiner Bank über das Projekt und die Finanzierung gesprochen haben, und es darf noch nicht fertig gestellt sein.
Welche Möglichkeiten gibt es, wenn ein Unternehmer gleich mehrere Vorhaben plant?
Grundsätzlich ist es möglich, mehrere Kredite aus dem Programm zu beantragen – zum Beispiel, wenn Niederlassungen an verschiedenen Orten gleichzeitig energetisch saniert werden sollen.
Und wie sieht es bei der Kombination mit anderen Programmen aus?
Die ist möglich, wenn mehrere Vorhaben geplant sind. Unternehmer können etwa das Grundstück über den KfW-Unternehmerkredit finanzieren. Oder für eine Fotovoltaikanlage auf dem Hallendach das KfW-Programm Erneuerbare Energien nutzen. Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass das Angebot der KfW viele Möglichkeiten bietet – und deshalb für viele Unternehmer sehr attraktiv ist.
