Expertentipps
Direkter Draht zur KfW
Die Berater im KfW-Infocenter sind die ersten Ansprechpartner zu den neuen Umweltschutz-Programmen. Erik Overmaat beantwortet die häufigsten Fragen zur Kreditfinanzierung.

Ich möchte mein Gewerbeobjekt sanieren, werde das Neubau-Niveau nach der Energieeinsparverordnung aber voraussichtlich nicht erreichen. Welche Möglichkeit habe ich dann?
Sie können energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle finanzieren lassen. Voraussetzung ist jedoch, dass diese den Energieverbrauch um mindestens 20 Prozent senken.
Muss ich getrennte Anträge stellen, wenn ich sowohl das Gebäude sanieren als auch neue Maschinen anschaffen möchte?
Sie können beide Maßnahmen in einem Kreditantrag zusammenfassen. In Abhängigkeit von der jeweiligen wirtschaftlichen Nutzungsdauer wird die KfW gegebenenfalls zwei Refinanzierungszusagen erteilen.
Ich plane, ein Objekt zu sanieren, in dem es neben dem Gewerbeteil auch Wohneinheiten gibt. Kann ich die Kosten für das gesamte Objekt ansetzen?
Mit dem ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm werden ausschließlich die auf den gewerblichen Teil entfallenden Kosten finanziert. Die Investitionen in den wohnwirtschaftlichen Teil können aber häufig über die Wohnungsbauprogramme der KfW mitfinanziert werden.
Als Vergleichsmaßstab für die Effizienz von Maßnahmen dient häufig der Branchendurchschnitt. Wo finde ich die entsprechenden Zahlen?
Anhaltspunkte hierzu geben beispielsweise Branchenvergleichszahlen. Diese werden von Kammern und Energieagenturen veröffentlicht, etwa in Form der Branchenenergiekonzepte der Energieagentur NRW. Zudem kann auch auf Daten aus Benchmarkstudien einzelner Branchen- oder Fachverbände sowie auf Referenzprojekte zurückgegriffen werden.
Werden kleine Unternehmen besonders gefördert?
Ja. Für kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal zehn Millionen Euro, die in energiesparende Maßnahmen investieren, wird der Zinssatz noch weiter vergünstigt. Damit können Sie dann etwa in eine neue Heizung oder eine neue Beleuchtungsanlage investieren.
Sind bei einem Neubau auch die Architektenkosten förderfähig?
Ja. Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung von Energieeinsparmaßnahmen können gefördert werden. Die Kosten für den Architekten lassen sich also mitfinanzieren.
Wie verhält es sich mit den Grundstückskosten?
Das Grundstück an sich hat kein Energieeffizienzpotenzial. Daher werden Grundstückskosten nicht gefördert.
Kann auch der klassische Heizungsaustausch finanziert werden?
Grundsätzlich ja. Voraussetzung ist, dass durch den Heizungsaustausch eine Energieeinsparung von mindestens 20 Prozent, gemessen am Drei-Jahres-Durchschnittsverbrauch, erreicht wird. Hierbei spielt es keine Rolle, durch welche Heizungstechnik die alte Heizung ersetzt wird.