Altersgerecht Umbauen
Auf einen Blick
Altersgerecht Umbauen
Kreditvariante:
- Für Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden und Kreise sowie sonstige Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts, die selbst genutzte oder vermietete Wohngebäude altersgerecht umbauen.
- Mieter können mit Zustimmung ihres Vermieters umbauen.
- Gefördert wird die Umsetzung von insgesamt 17 von der KfW vorgegebenen Bausteinen, wie beispielsweise ein verbesserter Gebäudezugang mit Handläufen und Rampe, der Ein- oder Anbau von Aufzügen, Anpassungen des Wohnungsgrundrisses oder der Umbau von Sanitärräumen.
- Das Programm gilt auch für den Erwerb einer frisch barrierereduziert umgebauten Eigentumswohnung oder eines Wohngebäudes.
- Finanziert werden bis zu 100 Prozent der Umbaukosten, maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit.
- Das Programm gilt nicht für Ferien- und Wochenendhäuser sowie Pflege- und Altenwohnheime.
- Topzinssätze mit fünf oder zehn Jahren Zinsbindung.
Kreditlaufzeit wahlweise bis zu zehn, 20 oder 30 Jahre, bei jeweils maximal zwei, drei oder fünf tilgungsfreien Anlaufjahren.
Zuschussvariante:
- Interessierte, die ihr Wohneigentum mit eigenen Mitteln umbauen oder ein frisch umgebautes Haus kaufen, fördert die KfW mit einem Zuschuss.
- Mieter können mit Zustimmung ihres Vermieters umbauen.
- Sie erhalten 5 Prozent der förderfähigen Kosten zurück, wenn sie mindesten 6.000 Euro investieren, höchstens jedoch 2.500 Euro.