Expertentipp
Die häufigsten Fragen zum KfW-Studienkredit
Sie wollen noch mehr über den KfW-Studienkredit wissen? Die Experten im Infocenter der KfW helfen Ihnen weiter. Beraterin Katja Feist fasst die häufigsten Fragen zum Thema zusammen.

Was passiert, wenn ich während meines Studiums die Fachrichtung wechsele?
Das ist grundsätzlich möglich. Allerdings muss der Kreditnehmer nach dem sechsten Semester an Universitäten beziehungsweise nach dem fünften Semester an Fachhochschulen und bei Bachelorstudiengängen einen Nachweis über das Vordiplom oder eine vergleichbare Leistung vorlegen. Wer sich an der Universität nach dem vierten Semester für ein neues Studienfach entscheidet, hat also nur noch zwei Semester Zeit, diesen Nachweis zu erwerben. Das kann oft schwierig werden. Daher sollten Studenten, die ihr Fach wechseln möchten, diesen Schritt so früh wie möglich gehen.
Mein Studium dauert länger als erwartet. Kann ich trotzdem bis zum Schluss mit dem Studienkredit rechnen?
Beim BAföG ist es von zentraler Bedeutung, dass das Studium in der Regelstudienzeit beendet wird – beim Studienkredit nicht. Hier gilt grundsätzlich: Die Finanzierung kann bis zum Ende des zehnten Fördersemesters erfolgen. Darüber hinaus haben Studenten die Möglichkeit, die Auszahlungsphase um bis zu vier Semester zu verlängern. Wer dies nutzen möchte, muss allerdings spätestens im zehnten Fördersemester eine Bescheinigung vorlegen, in der die Hochschule bestätigt, dass der Student sein Studium voraussichtlich innerhalb der kommenden vier Semester beenden wird.
Ich möchte vorübergehend an einer Hochschule im Ausland studieren. Läuft mein Kredit weiter?
In diesem Fall wird zwischen zwei Szenarien unterschieden. Viele Studierende legen ein Auslandssemester ein, weil es in ihrem Studiengang vorgesehen ist. Sie bleiben dann eventuell weiterhin an der deutschen Hochschule ordentlich eingeschrieben und der Kredit wird ganz normal weiter ausgezahlt. Anders sieht es aus, wenn ein Student ein Urlaubssemester einlegt, um ins Ausland zu gehen. Dann wird die Kreditauszahlung unterbrochen. Auch für ein Praxissemester ist es möglich, ein Urlaubssemester einzulegen, während dessen die Auszahlung unterbrochen wird.
Ich bin schon 31 Jahre alt. Kann ich den Kredit noch beantragen?
Wenn das Studium schon vor dem 31. Geburtstag aufgenommen wurde, ist dies eventuell möglich, da die absolvierten Semester auf das Höchstalter angerechnet werden können. Wer etwa 31 Jahre alt ist, sich aber schon im dritten Fachsemester befindet, ist antragsberechtigt, weil er sein Studium ja bereits mit 30 aufgenommen hat.
Kann ich den Kredit auch beantragen, wenn ich nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitze?

Grundsätzlich ist das möglich – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Antragsberechtigt sind zum Ersten Bürger der Europäischen Union, die seit mindestens drei Jahren ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Ausländische Antragsteller sind zum Zweiten auch dann antragsberechtigt, wenn mindestens ein Elternteil Deutscher oder EU-Bürger ist, seinen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland hat und gegenüber seinem Sohn oder seiner Tochter unterhaltspflichtig ist. Ist der Antragsteller älter als 21 Jahre, muss er die Unterhaltspflicht nachweisen. Zum Dritten können ausländische Antragsteller den Studienkredit beantragen, wenn sie in einer Ehe oder einer eingetragenen Lebensgemeinschaft mit einem Deutschen oder einem EU-Bürger mit ständigem Wohnsitz in Deutschland leben.
Ein deutsches Abitur nützt mir also nichts?
Doch, Sie können den Kredit ebenfalls beantragen, sofern Sie Bildungsinländer sind. Dazu zählen all diejenigen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer Schule in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben.
Ich habe eine größere Geldsumme geerbt. Kann ich damit einen Teil meines Darlehens schon vorab tilgen?
Eine Sondertilgung ist zweimal jährlich möglich – jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober. Das gilt nicht nur während der Tilgungsphase, sondern auch schon während der Auszahlungs- und der Karenzphase. Unter Umständen kann es allerdings auch sinnvoll sein, eine Zeit lang vom Erbe zu leben. Die Auszahlungsraten können dann an die aktuellen Bedürfnisse angepasst werden – ebenfalls zweimal pro Jahr.